baulicher Brandschutz...
Schottungen S 90
Geeignet für Wände und Decken, ermöglichen zulassungskonforme einzelne oder gemeinsame Durchführung mehrerer Medien durch eine Abschottung, wie z. B. von:
- Elektrokabeln und Elektroleitungen aller Art, jedoch keine Hohlleiterkabel
- eng verschnürte Kabelbündel ohne innere Beschichtung und Lichtwellenleiter
- Kabeltragekonstruktionen aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder auch ohne Tragekonstruktion
- nichtbrennbaren Rohrleitungen aus Stahl, Edelstahl und Guss
- brennbaren Rohrleitungen aus Kunststoffen
- einzelnen Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke
- Rohrisolierungen aus brennbarem Synthese-Kautschuk und PVC-ummantelten Bündelrohren
S 90 / Kombischott Wanddurchführung für:
- Lichtwellenleiter und Leitungen für Steuerungszwecke
- Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Kabelbündel
- brennbare und nicht brennbare Dämmungen
- brennbare und nicht brennbare Rohre
S 90 / Kombiabschottung Deckenschott für:
- Lichtwellenleiter und Leitungen für Steuerungszwecke
- Kabel, Kabeltragekonstruktionen, Kabelbündel
- brennbare und nicht brennbare Dämmungen
- brennbare und nicht brennbare Rohre